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ÖBA 11, November 2013, Seite 836

Ansprüche von geschädigten Anlegern in der AvW-Insolvenz

§ 57a IO; §§ 501, 502 ZPO

Mangels gesetzmäßiger Ausführung der Rechtsrüge muss das Revisionsgericht nicht prüfen, ob die in § 57a IO für Forderungen aus eigenkapitalersetzenden Leistungen angeordnete Nachrangigkeit auf die auf kapitalmarktrechtlicher Grundlage entstandenen Schadenersatzansprüche von Anlegern analog anzuwenden ist.

OGH 21. 5. 5013, 1 Ob 34/13a

Aus der Begründung:

Die Klägerin ist eine der geschädigten Anleger(innen) im AvW-Fall. Sie hat über die Frankfurter Börse Genussscheine der AvW Gruppe AG (vormals AvW Management Beteiligungs AG) erworben, die spätestens mit der Eröffnung des Konkursverfahens über die AG wertlos geworden sind. Die Klägerin meldete Schadenersatzansprüche von mehr als € 30.000 im Insolvenzverfahren an, die von der nun beklagten Insolvenzverwalterin bestritten wurden. Die Klägerin begehrt nun die Feststellung des Bestehens der angemeldeten Insolvenzforderung (Konkursforderung). Die Beklagte vertritt dagegen den Standpunkt, das vorliegende Rechtsverhältnis sei als atypische stille Gesellschaft zu qualifizieren, womit der Klägerin die Stellung einer Mitunternehmerin zukomme, der kein Konkursteilnahmeanspruch zustehe. Bei der (dem Bestehen nach nicht strittigen) Schadenersatz...

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