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Zum Begriff der Vertriebsgesellschaft im InvFG
Vertriebsgesellschaft iSd § 29 InvFG 1993 ist die Hauptvertriebsgesellschaft. Sie ist die für den Vertrieb der Anteile zuständige Verkaufsgesellschaft, der also von der Kapitalgesellschaft vertraglich das Recht eingeräumt wird, neue Fondsanteile zu emittieren; sie verpflichtet sich vertraglich gegenüber dem Fonds, dessen (gesamte) Anteile zu übernehmen, diese beim Publikum zu platzieren und die Anteilsrücknahme abzuwickeln. Die Hauptvertriebsgesellschaft kann sich dazu eigener Vertriebsgesellschaften bedienen, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit der Hauptvertriebsgesellschaft (oder auch mit der ausländischen Kapitalanlagegesellschaft) den Vertrieb der Anteile an dem ausländischen Kapitalanlagefonds im Inland übernehmen.
Aus der Begründung:
Der Rekurs an den OGH ist nicht zulässig:
1. Das Berufungsgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, es fehle Rsp des OGH zur Auslegung des Begriffs „Vertriebsgesellschaft“ in §§ 26, 29, 30 und 31 InvFG sowie zur Frage, ob bereits bei Zuweisung einzelner vertriebsähnlicher Aufgaben im Emissionsprospekt vom Vorliegen einer Vertriebsgesellschaft iSd genannten Bestimmungen auszugehen ist.
2. Sowohl nach...