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Zur Haftung des kundenferneren Wertpapierdienstleisters beim arbeitsteiligen Vertrieb von Vermögensanlageprodukten
Die Bank (als kundenferneres Wertpapierdienstleistungsunternehmen) haftet dem Kunden dann für Fehlinformationen über die erworbene Vermögensanlage, wenn das kundennähere Unternehmen (ein konzessionierter Vermögensberater) ein wichtiger Vertriebspartner war, die Bank für Mitarbeiter dieses Unternehmens Produktpräsentationen abhielt, es mit Formularen und Informationsmaterial, insbesondere einem selbst in Auftrag gegebenen Mündelsicherheitsgutachten versorgte und überdies enge personelle Verflechtungen zwischen der Bank und der Emittentin der Wertpapiere bestanden, wobei die Bank der Emittentin Personal zur Verfügung stellte.
In einem solchen Fall stand die Verfolgung der eigenen Interessen der Bank im Vordergrund; sie hatte aufgrund der engen Verflechtung mit der Emittentin ein eminentes Interesse an der Veräußerung der Aktien gerade der Emittentin. Dafür instrumentalisierte sie den Vermögensberater, dem sie die zur Fehlberatung führenden Unterlagen zur Verfügung stellte.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die Kläger beauftragten die beklagte Bank im Zeitraum zwischen Februar 2006 und Oktober 2008 nach Beratung durch Mitarbeiter der A GmbH (in der Folge: A) – ein...