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FMA: Novelle der KAVO soll Versicherungsunternehmen die direkte Vergabe von Darlehen an Unternehmen erleichtern
Am hat die FMA einen Entwurf zur Novelle der Kapitalanlageverordnung, der unter anderem die direkte Vergabe von Darlehen durch Versicherungsunternehmen an besondere Unternehmen ermöglichen soll, zur Begutachtung versendet.
Um Versicherungsunternehmen eine weitere Diversifikation der Veranlagungs- und Investitionsmöglichkeiten zu erleichtern, soll mit einer Novelle zur Kapitalanlageverordnung Versicherungsunternehmen die Möglichkeit gegeben werden, unter risikoorientierten Gesichtspunkten Darlehen an Unternehmen ohne spezielle Sicherheiten zu vergeben. Eine Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen durch diese unbesicherten Unternehmensdarlehen soll künftig unter besonderen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung bestimmter Obergrenzen möglich sein:
Die Darlehen sind in der Struktur der Verbindlichkeiten erstrangig.
Bei Darlehensaufnahme und im Rahmen einer mindestens einmal jährlich stattfindenden Bonitätsprüfung hat der Darlehensnehmer zumindest über eine dem „Investmentgrade“ entsprechende langfristige Bonitätsbewertung zu verfügen. Alternativ kann eine stabile Ertrags- und Vermögenslage des Darlehensnehmers durch ein Kennzahlenbasiertes, internes Rating nac...