Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 12, Dezember 2012, Seite 820

Treuhand, Treuhandmissbrauch und Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Christian Butschek

In jüngerer Zeit haben – neben anderen – zwei Probleme der Treuhand die Gerichte beschäftigt, nämlich zum einen die Frage, inwieweit die Regeln der Treuhand auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit quoad sortem (dem Werte nach) eingebrachtem Gesellschaftsvermögen anzuwenden sind, was sich insbesondere auch beim Kreditkonsortium auswirkt; zum anderen die Frage, inwieweit generell treuwidrige Verfügungen des Treuhänders gelten: sind diese nur bei Kenntnis des Dritten vom Treuhandmissbrauch unwirksam, oder auch bei (grob) fahrlässiger Unkenntnis? Mit anderen Worten: sind hier die Regeln über den Missbrauch der Vertretungsmacht anzuwenden? Diese Frage ist besonders bei sogenannten „verdeckten Treuhandkonten“ wichtig.

Recently, amongst others, two questions of trust law have kept courts occupied: on the one hand the question, how far the trust rules apply to a civil law association with assets brought in quoad sortem (by value), which has effect especially to syndicated loans; on the other hand the question, how far in general dispositions by the trustee under breach of trust are valid: are they only invalid, if the third party knows about the abuse of trust or also if she ignores it...

Daten werden geladen...