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ÖBA 8, August 2013, Seite 616

Zur gebührenrechtlichen Beurteilung einer neuerlichen Nutzwertfeststellung

§ 2 Z 4 GerichtsgebührenG; TP 9 lit b Z 4 GerichtsgebührenG

Erfolgt auf Grund einer neuen Nutzwertfeststellung (samt einer Umwandlung von Miteigentumsanteilen in Wohnungseigentum) eine neuerliche Eintragung zum Erwerb des Pfandrechtes, dann entsteht damit eine weitere Gerichtsgebührenpflicht auch dann, wenn zur Besicherung derselben Forderung an bestimmten Miteigentumsanteilen in einem vorangegangenen Zeitpunkt bereits eine Eintragung in das Grundbuch vorgenommen und dafür die Eintragungsgebühr bezahlt worden ist.

[Darstellung des Sachverhaltes]

Der VwGH hat [...] erwogen:

Nach der ständigen Rechtsprechung knüpft die Gebührenpflicht an formale äußere Tatbestände an, um eine möglichst einfache Handhabung des Gesetzes zu gewährleisten. Es ist daher entscheidend, was tatsächlich in das Grundbuch eingetragen wurde; nicht maßgebend ist, welche Gründe dem Grundbuchsgesuch zu Grunde lagen. Es ist auch nicht zu untersuchen, ob diese Eintragung hätte bewilligt werden dürfen oder bei einer anderen Gestaltung keine Gebühr angefallen wäre (vgl das Erk v , Zl 2004/16/0140).

Der Gerichtsgebühr unterliegt die Eintragung zum Erwerb des Pfandrechtes in das Grundbuc...

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