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ÖBA 8, August 2013, Seite 612

Zur Bedeutung von Rechtsgutachten für die Beurteilung der bankrechtlichen Konzessionsbedürftigkeit eines Geschäftsmodells

§ 1 Abs 1 Z 1 Fall 1 BWG; § 1 Abs 1 Z 7 BWG (idF BGBl 1996/753); § 4 Abs 1 BWG

Zur notwendigen Intensität der Auseinandersetzung der Strafbehörde mit einem Rechtsgutachten für die Beurteilung der bankrechtlichen Konzessionsbedürftigkeit eines Geschäftsmodells

Zur Bindungswirkung der Begründung eines Erkenntnisses des VwGH für das fortgesetzte Verfahren.

1.1 Zur Vorgeschichte wird auf die hg Erk v , Zlen 2006/17/0006 und 2006/17/0007 (= ÖBA 2011/103; ÖBA 2011, 423 mit Anm M. Waldherr) verwiesen. Mit diesen Erkenntnissen hob der VwGH den dort angefochtenen Berufungsbescheid [des UVS Wien] betreffend Übertretung des BWG wegen Feststellungs- und Begründungsmängeln hinsichtlich der Begründung des Verschuldens der Beschwerdeführer auf, welche als Vorstandsmitglieder der Q Beteiligungs- und Vermögens AG (in der Folge: Q AG) gemäß § 9 Abs 1 VStG deswegen belangt wurden, dass die Q AG das Bankgeschäft gemäß § 1 Abs 1 Z 1 erster Fall BWG betrieben hat und daher der objektive Tatbestand der Übertretung nach § 98 Abs 1 in Verbindung mit § 1 Abs 1 Z 1 BWG erfüllt war.

1.2 Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde neuerlich über die Berufung, gab ihr insoweit Folge, als sie die verh...

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