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ÖBA 8, August 2013, Seite 553

Der OGH und die Banken-AGB

Bernhard Koch

Die hier behandelten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs haben wichtige Punkte der in der österreichischen Kreditwirtschaft allgemein verwendeten Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt.

Erörtert wird in diesem Beitrag zur Entscheidung 8 Ob 49/12g, welcher Transparenzbegriff der Entscheidung zugrunde liegt und welche Schlussfolgerung daraus zukünftig für die AGB-Gestaltung zu ziehen ist. Die zweite Entscheidung 1 Ob 244/11f geht auf das ZahlungsdiensteG („ZaDiG“) zurück. Dieses Gesetz wurde in Umsetzung der Zahlungsdienste-RL („ZD-RL“) aus dem Jahre 2007) erst am im Nationalrat beschlossen, trat aber schon mit in Kraft. In dieser kurzen Legisvakanz mussten die österreichischen Zahlungsdienstleister alle einschlägigen Geschäftsbedingungen inhaltlich den grundlegend neuen Anforderungen anpassen und danach mit den Kunden so zeitgerecht vereinbaren, dass ihr Geltung zum noch sichergestellt war.

Die hier zu besprechende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hat eine Verbandsklage zum Gegenstand, die der Verein für Konsumenteninformation im Jahre 2009 unmittelbar nach Inkrafttreten des ZaDiG gegen die geänderten AGB eingebracht hatte...

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