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ÖBA 8, August 2013, Seite 532

BIS veröffentlicht Konsultationspapier zu überarbeiteter Basel III Leverage Ratio

Gemäß dem bereits in Kraft getretenen Basel III Rahmenwerk sind Banken ab Anfang 2015 zur Berechnung und Offenlegung der Leverage Ratio verpflichtet. Das am veröffentlichte Konsultationspapier des Baseler Ausschusses legt eine gemeinsame Basis für die Berechnung der Leverage Ratio sowie für die Offenlegungspflichten fest.

Ein grundlegendes Merkmal der Finanzkrise war der Aufbau von übermäßiger Verschuldung (Leverage) im Bankensystem. Als ergänzende Maßnahme zu den risikobasierten Eigenkapitalanforderungen führte das Basel III Rahmenwerk deshalb eine einfache, transparente und nicht-risikobasierten Kennzahl, die Leverage Ratio, ein. Die vorliegenden Überarbeitungen der Leverage Ratio betreffen in erster Linie den Nenner der Kennzahl, der die Summe des bilanziellen und außerbilanziellen Exposure misst. Die wichtigsten Änderungen betreffen:

Spezifikation des Konsolidierungskreises der einzubeziehenden Exposures;

Behandlung von Derivaten und damit verbundener Sicherheiten;

Behandlung geschriebener Kreditderivate;

Behandlung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (zB Repos).

Die endgültigen Anpassungen der Definition und Kalibrierung der Leverage Ratio werden bis 2017 durchgeführt, w...

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