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ÖBA 8, August 2013, Seite 531

Das CRD IV-Paket – und was noch kommt…

Fast zwei Jahre sind seit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs für das CRD IV-Legislativpaket vergangen. Am wurde die lang erwartete finale Fassung der europarechtlichen Umsetzung der internationalen Standards für Kapital und Liquidität (Basel III) – bestehend aus Richtlinie (CRD IV) und Verordnung (CRR) – im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das Ende des Gesetzgebungsprozesses markiert jedoch erst den Anfang eines langen Wegs bis zur umfassenden Implementierung und Compliance sowohl auf Ebene der Aufsicht als auch in den Instituten selbst.

Hintergrund:

Im Juli 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Novellierung der Dritten Eigenkapitalrichtlinie (CRD III). Der Entwurf teilte sich bereits in diesem Stadium in eine Richtlinie und eine Verordnung, zusammen als CRD IV-Paket bezeichnet. Das Europäische Parlament einigte sich im April 2013 auf eine finale Version der neuen Regeln und gab das Paket zur detaillierten legistischen und sprachlichen Revision frei. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte wenige Monate später am 27. Juni. Gemäß Artikel 521 Abs 1 CRR tritt die Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die...

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