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ÖBA 8, August 2013, Seite 531

Bundesgesetz zum Alternative Investmentfonds Manager (AIFMG)

Am wurde das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) im Nationalrat beschlossen. Damit wurde die Richtlinie 2001/61/EU (AIFM-D) umgesetzt. Im Rahmen des Gesetzes wird außerdem auf die Level II-Verordnung (EU Nr 231/2013) verwiesen. Das AIFMG tritt mit in Kraft.

Durch das AIFMG sollen gemeinsame Anforderungen für die Zulassung von AIFM und deren Beaufsichtigung zur EU-weiten Vereinheitlichung der Organisationsstruktur festgelegt, ein Binnenmarkt für AIF geschaffen sowie die steuerliche Gleichstellung von AIF mit Wertpapier- bzw Immobilien-Investmentfonds sichergestellt werden. Diese Ziele sollen einerseits durch ein Konzessionsregime für AIFM, die Festlegung von Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit der AIFM, Vorschriften für den grenzüberschreitenden Vertrieb, Regelungen für den Vertrieb von AIF an Privatkunden sowie die Ausdehnung des Anwendungsbereiches der steuerlichen Bestimmungen im InvFG 2011 und ImmoInvFG erreicht werden.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds in nationales Recht nahm die FMA zudem zum Anlass, ein Paper mit Frequently Asked Questions zu veröffentlichen. Das acht-seitige Dokument führt Erklärungen und auf dem Gesetzesentwurf basierend...

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