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ÖBA 10, Oktober 2014, Seite 769

Zum rechtsmissbräuchlichen Abruf einer Bankgarantie.

§§ 880a, 1295 ABGB; § 381 EO

Für den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs S. 770bei der Inanspruchnahme einer Bankgarantie wird allgemein gefordert, dass das Nichtbestehen eines Anspruchs des Begünstigten im Valutaverhältnis zur Zeit der Inanspruchnahme der Garantie als evident erwiesen wird oder der Begünstigte in Schädigungsabsicht, also betrügerisch handelt. Dem Begünstigten, der sich aus vertretbaren Gründen für berechtigt zur Inanspruchnahme hält, kann kein arglistiges oder rechtsmissbräuchliches Verhalten vorgeworfen werden, wenn ihm nicht eindeutig nachgewiesen wird, dass er keinen Anspruch hat.

Aus der Begründung:

Die Vorinstanzen haben den auf Untersagung der Verfügung über eine Bankgarantie samt Drittverbot gerichteten Sicherungsantrag der Klägerin mit der zusammengefassten Begründung abgewiesen, es sei ihr nicht gelungen, ihren Anspruch und dessen Gefährdung zu bescheinigen; darüber hinaus sei aus ihrem Vorbringen auch kein drohender unwiederbringlicher Schaden iSd § 381 EO abzuleiten.

Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der Bankgarantie vorliegen, ist eine Frage des Einzelfalls (RS0017997 [T5]). Mangels einer über den Anlass hinausreichende...

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