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Unzulässigkeit der Zahlscheingebühr
§§ 28, 28a, 30 KSchG; Art 5 StGG; § 28a UWG; § 41b VersVG; §§ 3, 27 ZaDiG; Art 1 1. ZPMRK
Das Verbot der Entgelteinhebung für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments durch den Zahlungsempfänger ist unionsrechtskonform, nicht verfassungswidrig und auch auf das Vertragsverhältnis zwischen einem Mobilfunkbetreiber als Zahlungsempfänger und seinem Kunden als Zahler anzuwenden.
Das Verfahren zur Erteilung eines Überweisungsauftrags durch einen vom Zahler eigenhändig unterschriebenen Zahlschein und das Verfahren zur Erteilung eines Überweisungsauftrags im Onlinebanking sind Zahlungsinstrumente.
Für den Zeitraum zwischen (Inkrafttreten des ZaDiG) und (Inkrafttreten des VersRÄG 2013) ist davon auszugehen, dass § 27 Abs 6 S 2 ZaDiG im Verhältnis zu § 41b Vers-VG als lex specialis und lex posterior allfällig entgegenstehende Regelungen materiell derogiert.
Aus den Entscheidungsgründen:
Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG befugter Verein.
Die beklagte Partei ist einer der bundesweiten Anbieter von Mobiltelefondienstleistungen in Österreich. Sie schließt laufend mit Verbrauchern Telekommunikationsverträge ab und verwendet dabei von ihr laufend aktualisierte AGB, in wel...