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ÖBA 10, Oktober 2014, Seite 758

Zum Anwendungsbereich von § 34 IO

Raimund Bollenberger

§ 34 IO

Der Anfechtungsschutz erfasst nicht nur die Übereignung der Sache an den Käufer; auch „Surrogate“ wie Zahlungen aus einer Gewährleistungs- oder Schadenersatzpflicht sind anfechtungsbeschränkte Leistungen aus einem Einzelverkauf. Eine Forderung, die erst dadurch entsteht, dass der Kaufvertrag infolge Nichterfüllung noch vor Insolvenzeröffnung aufgelöst und die Rückabwicklung der erbrachten Leistungen vereinbart wird, ist aber keine „Surrogatsleistung“ mehr.

Aus den Entscheidungsgründen:

Über das Vermögen der Schuldnerin B GmbH & Co KG wurde mit Beschluss des LG … vom das Insolvenzverfahren eröffnet; der Kläger wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzedikt wurde am in die Ediktsdatei eingeschaltet.

Die beiden Beklagten als Käufer schlossen am mit der Schuldnerin als Verkäuferin einen Kaufvertrag über ein Reisemobil, das im April 2012 ausgeliefert werden sollte. Sie leisteten vereinbarungsgemäß eine Anzahlung von € 15.000 auf den Gesamtkaufpreis von € 102.990. Im Kaufvertrag haben die Schuldnerin und die Beklagten weder einen Anspruch der Beklagten auf Rückerstattung der Anzahlung im Fall der Insolvenz der Schuldneri...

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