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Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus dem Erwerb von MEL-Zertifikaten
Feststellungen zur Verdachtslage des geschädigten Anlegers in völlig unbestimmter Form („danach“, „daraufhin“) sind nicht geeignet, den Beginn der Verjährungsfrist des Schadenersatzanspruchs verlässlich zu beurteilen.
Aus der Begründung:
Die Klägerin schloss am einen Konto- und Depoteröffnungsantrag/Kaufauftrag zum Ankauf von „Aktien“ der Meinl European Land ldt. (kurz: MEL) und vereinbarte einen Anlageplan, wonach 120 Monatsraten à € 50, beginnend ab Mai 2005, insges somit € 6.000 bezahlt werden sollten.
S. 756Die Klägerin sowie der im ursprünglich verbundenen Verfahren auftretende weitere Kläger haben sich in der Folge um die Veranlagung nicht gekümmert. Ende Juli 2007 kam es zu einem massiven Kurseinbruch. Per Ende August hatte MEL bezogen auf den Jahresbeginn 2007 bereits 35% an Wert verloren. Ab ca Mitte August 2007 setzte eine intensive Medienberichterstattung über den Kursverfall und die dafür möglichen Gründe ein. Die Kurseinbrüche waren ab beinahe täglich Thema und Gegenstand der Berichterstattungen in sämtlichen Medien sowohl in den gängigen Tageszeitungen als auch im ORF. Die öffentliche Wahrnehmbarkeit der massiven Kursverluste und ...