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ÖBA 10, Oktober 2014, Seite 718

Rat der Europäischen Union verabschiedet Regelwerk zur Schaffung eines Einheitlichen Abwicklungsmechanismus

Nach Einigung im EU Parlament Anfang April 2014 veröffentlichte der Rat der Europäischen Union am eine Verordnung zur Einführung des einheitlichen Abwicklungsmechanismus („Single Resolution Mechanism“ – SRM) für Banken in finanziellen Schwierigkeiten. Ziel des SRM ist es, die Abwicklungs- und Sanierungsprozesse für Banken zu harmonisieren und effizienter zu gestalten und die Abhängigkeit der Institute von der Bonität ihrer Nationalstaaten zu reduzieren. Damit soll insb vermieden werden, dass im Zuge des Abwicklungsprozesses auf Steuergelder zurückgegriffen werden muss. Der Mechanismus wird sowohl für alle Banken im Euroraum als auch für jene in den übrigen Mitgliedstaaten, die freiwillig daran teilnehmen, gelten.

Die zwei Kernpunkte des SRM sind ein zentrales Beschlussgremium und ein einheitlicher Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF). Aufgabe des zentralen Ausschusses ist es, entweder auf Eigeninitiative oder nach Aufforderung durch die EZB, den Sanierungs- und Abwicklungsprozess einer Bank in die Wege zu leiten und hierfür die richtigen Instrumente zu wählen als auch den Gebrauch des SRF zu beschließen. Bezüglich des Planungs- und Abwicklungsprozesses ist das G...

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