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ÖBA 6, Juni 2014, Seite 419

Mechanismen der Vertragsanpassung im Massengeschäft mit Verbrauchern

Gedanken zu und

Olaf Riss

Die beiden jüngst in konsumentenschutzrechtlichen Verbandsverfahren ergangenen Entscheidungen zu 1 Ob 210/12g und 2 Ob 131/12x haben eine von Banken verwendete Klausel, nach der die bis dato gebräuchliche Zustimmungsfiktion zu einer von der Bank vorgeschlagenen Vertragsanpassung vorgesehen war, für unwirksam erklärt. Damit stellt die Rechtsprechung AGB-Verwender, die Massengeschäft im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen betreiben, vor neue Herausforderungen. Der vorliegende Beitrag ordnet die sich daraus ergebenden Fragestellungen in die privatrechtliche Systematik ein, gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion und nimmt eine Würdigung vor.

The two most recent Supreme Court judgments in consumer protection law representative actions, 1 Ob 210/12g und 2 Ob 131/12x, have qualified a clause used by banks as unlawful which had provided for an assumed consent to a modification of the agreement proposed by the bank. This leads to new challenges for users of general terms and conditions in mass business concerning continuing obligations. The present article categorises the resulting issues in the system of private law, gives an overview on the current state of discussion...

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