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ÖBA 8, August 2014, Seite 632

Bei Missbräuchlichkeit einer Vertragsstrafeklausel ist die Klausel nach der Klausel-RL unangewendet zu lassen und die Vertragsstrafe nicht bloß herabzusetzen

Andreas Geroldinger

Richtlinie 93/13/EWG

Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Vertrag über die Vermietung von Wohnraum zwischen einem gewerblichen Vermieter und einem zu privaten Zwecken handelnden Mieter – Prüfung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel durch das nationale Gericht von Amts wegen – Vertragsstrafeklausel – Nichtigerklärung der Klausel;

1.

Die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass sie – vorbehaltlich missbräuchlicher Klauseln, die auf bindenden Rechtsvorschriften des nationalen Rechts beruhen, was zu prüfen Sache des nationalen Gerichts ist – auf einen Vertrag über die Vermietung von Wohnraum anwendbar ist, der zwischen einem Vermieter, der im Rahmen seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, und einem Mieter, der zu einem Zweck handelt, der nicht seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, geschlossen wird.

2.

Die Richtlinie 93/13 ist dahin auszulegen, dass

das mit der Klage eines Gewerbetreibenden gegen einen Verbraucher wegen ...

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