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ÖBA 8, August 2014, Seite 627

Vorliegen von Insiderinformationen bei zeitlich gestaffelten Vorgängen: Mergerpläne

Andreas Zahradnik

§ 48d, § 48 Abs 1 Z 1, § 82 Abs 7 BörseG; Art 6 Abs 1 MarktmanipulationsRL 2003/6/EG

Zum Vorliegen einer Insiderinformation bei zeitlich gestreckten Vorgängen; Bestätigung der Entscheidung (ÖBA 2014, 625).

Der VwGH geht davon aus, dass § 48d Abs 1 BörseG iVm § 48a Abs 1 Z 1 BörseG dahingehend zu verstehen ist, dass für das Vorliegen einer genauen Information im Sinne des § 48a Abs 1 Z 1 lit a BörseG nicht erforderlich ist, dass die für die Durchführung einer Transaktion erforderlichen Beschlüsse der Organe der beteiligten Gesellschaften schon getroffen sein müssen. Der VwGH geht aber auch davon aus, dass es nach dem Gesetz auf eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (mit den vom EuGH im Urteil C-19/11 Geltl dazu getroffenen Klarstellungen) der Durchführung der Transaktion ankommt.

Gerade weil Entscheidungsprozesse in Merger-Projekten von unterschiedlichen Unsicherheiten geprägt sind, ist eine Publizitätspflicht zu einem Zeitpunkt, bei dem die Realisierungswahrscheinlichkeit noch relativ gering oder überhaupt nicht gegeben sei, sowohl für den Markt als auch für die beteiligten Unternehmen eine Gefahr (Hinweis auf Kalss/Zahradnik, BörseGNov 2004: Insiderrecht und Ad-hoc-Publizität, ecolex 2006, 395).

Bei mehrstufigen Entscheidungsprozessen, „etw...

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