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EBA veröffentlicht Richtlinien zu harmonisierten Definitionen und Templates für Refinanzierungspläne
Die EBA hat am Richtlinien zu harmonisierten Definitionen und Templates für Refinanzierungspläne von Kreditinstituten veröffentlicht. Ziel dieser Richtlinien ist die EU-weite Vereinheitlichung der Berichterstattung über Refinanzierungspläne im Kreditinstitutssektor.
Die einheitlichen Meldeformate und -definitionen sollen die zuständigen Aufsichtsbehörden und die EBA bei ihrer Einschätzung zu Durchführbarkeit, Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit von Refinanzierungsplänen unterstützen. Die in den Richtlinien festgelegten Definitionen stützen sich aus Konsistenzgründen weitestgehend auf in anderen Meldebereichen bereits angewandte Vorgaben.
Die Templates sind von den Kreditinstituten an die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden zu übermitteln. Aufgrund der vereinheitlichten Vorgaben wird bei grenzüberschreitenden Kreditinstitutsgruppen eine Abstimmung zwischen den jeweilig zuständigen Behörden erleichtert. Die vorgelegten Refinanzierungspläne werden außerdem im Rahmen des „Supervisory Review und Evaluation Process” (SREP) beurteilt.
Die Banken haben die Refinanzierungspläne erstmals am mit Meldestichtag den zuständigen Behörden zu übermitteln. Den nationalen ...