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Die Missbräuchlichkeit einer dem vollstreckbaren Titel zugrundeliegenden Vertragsklausel muss auch im Rahmen eines Hypothekenvollstreckungsverfahren wirksam geltend gemacht werden können
Richtlinie 93/13/EWG
Verbraucherverträge – Hypothekendarlehen – Hypothekenvollstreckungsverfahren – Zuständigkeiten des nationalen Gerichts des Erkenntnisverfahrens – Missbräuchliche Klauseln – Beurteilungskriterien;
1. Die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die im Rahmen eines Hypothekenvollstreckungsverfahrens keine Einwendungen in Bezug auf die Missbräuchlichkeit einer dem vollstreckbaren Titel zugrundeliegenden Vertragsklausel zulässt, dem für die Beurteilung der Missbräuchlichkeit einer solchen Klausel zuständigen Gericht des Erkenntnisverfahrens aber auch nicht erlaubt, vorläufige Maßnahmen – wie insb die Aussetzung des genannten Vollstreckungsverfahrens – zu treffen, wenn der Erlass dieser Maßnahmen erforderlich ist, um die volle Wirksamkeit seiner Endentscheidung zu gewährleisten.
2. Art 3 Abs 1 der Richtlinie 93/13 ist dahin auszulegen, dass
der Begriff „erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis“ zulasten des Verbrauchers anhand einer Prüfung der bei Fehlen einer Vereinbarung zwisch...