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EMIR: Kommission lehnt weitere Verzögerung der Reporting Verpflichtung ab
Entgegen dem Vorschlag der ESMA vom , die Implementierung eines Teils der EMIR-Meldeverpflichtung (Verordnung (EU) Nr 648/2012) auf den zu verschieben, will die Europäische Kommission laut Pressemitteilung vom am ursprünglichen Plan festhalten, wonach alle erfassten Derivatekontrakte mit an die vier autorisierten Transaktionsregister zu melden sind.
Der Vorschlag der ESMA bezog sich auf Exchange Traded Derivatives (ETDs) und die noch ausstehenden Leitlinien und Empfehlungen in diesem Zusammenhang. Die Einwände seitens der ESMA wurden von der Europäischen Kommission zwar anerkannt, jedoch steht für die EU-Kommission die Harmonisierung der Meldeverpflichtung für alle von der EMIR erfassten Derivatekontrakte im Vordergrund.
Eine weitere Verzögerung der Meldeverpflichtung ist somit nicht mehr zu erwarten.