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Zeitpunkt der Erfassung des Übergangsgewinns bei Einbringung eines Betriebs in eine GmbH
Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung des zivilrechtlichen oder auch wirtschaftlichen Eigentums des (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils idR durch Verkauf, Tausch, Versteigerung, Enteignung, Übernahme der Betriebsschulden ohne andere Gegenleistung oder Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft gegen Ausgabe von Gesellschaftsrechten. Bei Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft besteht das Entgelt in der Gewährung von Gesellschaftsrechten.
Die Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft nach Art III UmgrStG ist als „Veräußerung“ zu beurteilen, daher kommt die speziellere Regelung betreffend die Behandlung von Übergangsgewinnen im Veräußerungsfall zur Anwendung. Dieser Übergangsgewinn ist nach § 4 Abs 10 Z 1 letzter Satz EStG 1988 beim Gewinn des letzten Gewinnermittlungszeitraums vor Veräußerung oder Aufgabe (hier: Einbringung) – somit im Jahr 2007 – zu berücksichtigen).
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RV/7100610/2010, Revision nicht zugelassen |
1. Der Fall
1.1. Der Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin betreibt einen Einzelhandel (Boutique) mit Textilwaren und Bekleidung. Bis einschließlich zum Jahr 2007 ermittelte sie den Gewinn aus Gewerbebetrieb ...