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ÖBA 7, Juli 2013, Seite 473

Rücknahme und Verwertung von Vorbehaltsgut

2 Fragen der Vertragsgestaltung beim Eigentumsvorbehalt anlässlich

Martin Spitzer

Ausgangspunkt für den vorliegenden Beitrag ist die E 9 Ob 11/11z. Der Käufer und nunmehrige Kläger hatte ein Motorboot unter Eigentumsvorbehalt gekauft. Der beklagten finanzierenden Bank wurde die Kaufpreisforderung samt vorbehaltenem Eigentum am Boot vom Verkäufer abgetreten. Weil der Käufer mit der Ratenzahlung in qualifizierten Verzug geriet, machte die Bank von der vereinbarten Berechtigung Gebrauch, „dem Käufer das Benützungsrecht am Kaufgegenstand zu entziehen und den Kaufgegenstand ohne Intervention von Gerichten oder Verwaltungsbehörden sowohl in Gewahrsam zu nehmen wie auch zu verwerten“. Der Käufer begehrte nun Schadenersatz von der Bank, weil die Verwertung zu ungünstigen Bedingungen erfolgt sei.

Die Entscheidung, in der der OGH eine Haftung der Bank bejaht hat, wirft verschiedene Fragen auf, die über den Einzelfall hinausgehen. Einerseits empfiehlt sich ein Blick auf Klauseln wie die hier verwendete, die dem Vorbehaltsverkäufer das Recht einräumen, dem Käufer die Kaufsache zu entziehen (dazu 2. und 3.). Andererseits stellen sich grundsätzliche Fragen der Verwertung von Vorbehaltsgut (dazu 4.).

The basis for the following article is a judgment handed down by the Austrian S...

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