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ÖBA 7, Juli 2013, Seite 458

Transparenzregeln für Wertpapieremittenten

Laut Presseaussendung vom einigten sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament im Rahmen der Triloggespräche am auf neue Transparenzregeln für Wertpapieremittenten auf regulierten Märkten. Die sogenannte Transparenzrichtlinie (RL 2004/109/EG) soll durch EU-weit einheitliche, hohe Transparenzstandards das Anlegervertrauen stärken. Dazu müssen Emittenten tourlich Informationen über Performance sowie über Inhaber signifikanter Stimmrechtsanteile veröffentlichen.

Die Neuerungen verfolgen im Wesentlichen drei Ziele:

Vereinfachung bestimmter Emittenten-Anforderungen für KMU: Die Anwendung des Proportionalitätsprinzips soll kleinen und mittelgroßen Unternehmen den Zugang zu regulierten Kapitalmärkten erleichtern. Zudem sollen die neuen Regeln den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen erleichtern.

Stärkung der Rechtssicherheit, insbesondere in Bezug auf die Offenlegung von Eigentumsverhältnissen: So werden bspw einige bisher nicht eindeutig formulierte Passagen, die das Verhältnis zu Drittstaaten betreffen, klarstellend erläutert. Weitere wesentliche Konkretisierungen betreffen die Definition von Finanzinstrumenten, die in den Anwendungsbe...

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