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Regierungsvorlage für Bundesgesetz zum Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz (BIRG)
Am wurde die Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz (BIRG) erlassen sowie das BWG und das FMABG geändert werden sollen, im Nationalrat eingebracht. Die Gesetzesinitiative soll den österreichischen Finanzmarkt weiter stabilisieren und gewährleisten, dass zukünftig für die Rettung von Kreditinstituten keine öffentlichen Gelder mehr eingesetzt werden müssen.
Zu diesem Zweck wurde ein Rechtsrahmen geschaffen, der ein früheres Einschreiten der Aufsichtsbehörden – noch bevor sich Gesetzesverletzungen oder Gläubigergefährdungen manifestieren – ermöglicht. Darüber hinaus werden Kreditinstitute verpflichtet, organisatorisch für den Krisenfall vorzusorgen. Dies soll durch die Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen sichergestellt werden. Durch das Proportionalitätsprinzip soll jedoch auf kleine, für die Stabilität des gesamten Finanzmarkts weniger bedeutsame Institute, Rücksicht genommen werden.
Der vorliegende Gesetzesentwurf umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:
Kreditinstitute werden verpflichtet, Sanierungs- und Abwicklungspläne zu erstellen und bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vorzulegen.
Die FMA...