Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 2, Februar 2013, Seite 110

Konzessionspflichtiges Depotgeschäft ohne Grenzen?

Anmerkungen zu den VwGH-Erkenntnissen bis 0138, zur Vollzugspraxis in Verwaltungsstrafverfahren und zu zukünftigem Reformbedarf

Peter Knobl

Die folgenden Erläuterungen behandeln materiellrechtlich die durch den Grundsatz „nulla poena sine lege“ (Art 7 MRK) aufgeworfene Frage, wo die Grenze zwischen dem Konzessionstatbestand des Depotgeschäfts (§ 1 Abs 1 Z 5 BWG) und jenem des Effektenhandelsgeschäfts (§ 1 Abs 1 Z 7 lit e BWG) verläuft. Sie belegen, dass eine weite Auslegung des „Verwaltungs“-Begriffs in § 1 Abs 1 Z 5 BWG wie beim Einlagengeschäft (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG) oder beim Portfolioverwaltungsgeschäft (§ 3 Abs 2 Z 2 WAG und § 1 Abs 3 BWG) aufgrund der vier im Titel zitierten Verwaltungsgerichtshofserkenntnisse (unten 2.) ausgeschlossen sein dürfte (unten 3. und 4.). Sie schildern aber formellrechtlich auch den Verfahrenssachverhalt und die Verfahrensführungen durch die erst- und zweitinstanzliche Behörde in den wegen behaupteten konzessionslosen Betreibens von Bankgeschäften geführten Verwaltungsstrafverfahren (unten 1.). Letzteres nicht deshalb, weil damit nochmals Stellung zum Sachverhalt bezogen werden soll, sondern weil es sich um signifikante Beispiele für Verfahrensführungen handelte, aus denen verallgemeinerbare Schlüsse für das Verwaltungsstrafverfahren in bestimmten Finanzmarktaufsichtsangelegenheiten gezogen werden können. Diese formellrechtlichen Schlüsse werden in einem eigenen Abschnitt g...

Daten werden geladen...