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RWK 7-8, 15. August 2024, Seite 276

Externe Rotation des Abschlussprüfers – ja oder nein?

Eignung als Maßnahme gegen Befangenheitsbedenken

Roman Rohatschek

Die Befangenheit des Abschlussprüfers sowie die Qualität der Abschlussprüfung stehen immer wieder zur Diskussion, wenn sich Unternehmen in wirtschaftlich kritischen Situationen befinden. Dabei wird die externe Rotation als eine Lösung für eine bessere Prüfqualität vorgebracht. Während eine gesetzliche Verpflichtung für eine solche nur für Unternehmen von öffentlichem Interesse besteht, wird insbesondere in den Public-Corporate-Governance-Kodizes eine kürzere als die im Gesetz vorgeschriebene Frist für eine externe Rotation vorgesehen. Im vorliegenden Beitrag werden die Vor- und Nachteile einer externen Rotation sowie Ergebnisse von empirischen Studien erörtert. Ferner werden auch wichtige Eckpunkte für eine (freiwillige) externe Rotation aufgezeigt, die auch von Unternehmen beachtet werden sollten, die keiner gesetzlicher Verpflichtung unterliegen.

1. Hintergrund

Im Rahmen der Diskussion über die Befangenheit des Abschlussprüfers eines Unternehmens wird als eine Maßnahme zur Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers die externe Rotation vorgebracht. Für Unternehmen des öffentlichen Interesses (public interest entity, PIE) wurde dies mit der Abschlussprüfer-VO umgesetzt; gemäß ...

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