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Rechnungslegungskontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen in Österreich
Erfahrungen aus zehn Jahren Tätigkeit der Österreichischen Prüfstelle
Die Einrichtung der Rechnungslegungskontrolle (Enforcement) in Österreich erfolgt in Umsetzung der IAS-Verordnung aus dem Jahr 2004. Das entsprechende Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (RL-KG) wurde im Dezember 2012 im österreichischen Nationalrat beschlossen und ist mit in Kraft getreten. Damit wird die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen in Österreich einer zusätzlichen Kontrolle durch eine unabhängige Stelle unterzogen. Ziel des Gesetzes ist, das Vertrauen in den Kapitalmarkt zu stärken. Diese Rechnungslegungskontrolle wird von der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) durchgeführt. Nachfolgend wird neben dem rechtlichen Rahmen und dem Ablauf der Prüfung vor allem auf die Erfahrungen aus zehn Jahren OePR-Tätigkeit eingegangen. Dieser Beitrag ist eine Zusammenfassung des Beitrags „10 Jahre Enforcement in Österreich“, der als Langfassung in der IRZ 9/2024 erscheinen wird.
S. 2711. Rechtlicher Rahmen
Entsprechend der Richtlinie 2004/109/EG (Transparenzrichtlinie) hat jeder Mitgliedstaat eine zentrale zuständige Verwaltungsbehörde zu benennen, die für die Wahrung der Verpflichtungen aufgrund der Transparenz-Richtlinie zuständig ist und sicherstellt, dass die...