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BFGjournal 7-8, August 2016, Seite 293

Ist die Glücksspielabgabe für Kartenpokerspiel verfassungs- und unionsrechtswidrig?


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Ist die Glücksspielabgabe für Kartenpokerspiel verfassungs- und unionsrechtswidrig?
RV/7101758/2012, Revision zugelassen

1. Der Fall

Die Beschwerdeführerin bot im Zeitraum 2011/2012 interessierten Personen die Möglichkeit, Kartenpokerspiele als Cash Game oder in Turnierform zu spielen, an. Sie erstattete dem Finanzamt eine Abgabenmeldung gem § 57 Glücksspielgesetz (GSpG), teilte die monatlichen Bemessungsgrundlagen und die anfallenden Glücksspielabgaben mit und stellte den Antrag, die Glücksspielabgabe mit Bescheid gem § 201 BAO festzusetzen. Sie habe eine Gewerbeberechtigung zum Halten erlaubter Kartenspiele, sei nicht glücksspielgesetzliche Unternehmerin und habe keinen Zugriff auf die Einsätze der Spieler, weswegen sie nicht unter die Glücksspielabgaben falle. Gegen die Bescheide gem § 201 BAO, die das Finanzamt erließ, erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde. Sie wendete sich gegen die Glücksspielabgabenpflicht, diese sei verfassungs- und unionsrechtswidrig.

2. Die Entscheidung

Durch das Anbieten der Möglichkeit, am Kartenpokerspiel teilzunehmen, wurden beide Voraussetzungen der „Ausspielung“ iSd § 57 Abs 1 GSpG erfüllt:

  • Durch die Teilnahme am Kartenpokerspiel wurden bestimmte zivilrechtliche Glücksverträge abgeschlossen, di...

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