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iFamZ 4, August 2024, Seite 171

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld nach Beschäftigung in Deutschland und Österreich

iFamZ 2024/132

§ 24 Abs 1 Z 2 KBGG; Art 5, 11 VO (EG) 883/2004

War die Mutter bis in Deutschland und ab in Österreich beschäftigt, ist Österreich für die Gewährung von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld ab leistungszuständig. Der Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld setzt in einem solchen Fall der Leistungszuständigkeit Österreichs nicht voraus, dass mindestens ein Elternteil in den letzten 182 Tagen vor der Geburt in Österreich erwerbstätig war. Vielmehr sind die deutschen Beschäftigungszeiten den österreichischen gleichgestellt.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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