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iFamZ 4, August 2024, Seite 168

Umfasst eine Kontaktrechtsregelung ein Kontaktverbot für die übrige Zeit?

iFamZ 2024/125

Susanne Beck

§ 1684 BGB

BGH , XII ZB 401/23

Voraussetzung für die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 89 FamFG ist eine Umgangsregelung mit vollstreckungsfähigem Inhalt. Einer Umgangsregelung, durch die der Umgang auf einen bestimmten Rhythmus festgelegt wird oder dem umgangsberechtigten Elternteil bestimmte Umgangszeiten zugewiesen werden, ist nicht mit für eine Vollstreckung hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass sich der umgangsberechtigte Elternteil eines Umgangs mit dem Kind in der übrigen Zeit zu enthalten hat.

Gegenstand der Rechtsbeschwerde ist ein Ordnungsmittelbeschluss zur Vollstreckung einer gerichtlichen Umgangsregelung.

Die Beteiligten sind getrenntlebende Eltern der Kinder M. (acht Jahre) und S. (sechs Jahre), die bei der Antragstellerin leben. Der S. 169 Umgang des Antragsgegners mit den Kindern wurde durch Beschluss dergestalt geregelt, dass dem Antragsgegner für „reguläre Betreuungszeiten“ einerseits und die Ferienzeiten andererseits bestimmte Tage unter Festlegung konkreter Übergabezeiten zugewiesen sind. Unter Z 4 der Umgangsregelung heißt es: „Der Vater holt die Kinder pünktlich an der Schule/am Kindergarten bzw. am Wohnsitz der Mutter ab und bringt die Kinder pünktlich wi...

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