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Zusammenschlussbilanz und Stichtagsbilanz als Anwendungsvoraussetzungen
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Zusammenschlussbilanz und Stichtagsbilanz als Anwendungsvoraussetzungen | |
RV/5100070/2012, Revision zugelassen | Art IV UmgrStG |
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer betrieb seit ein nichtprotokolliertes Einzelunternehmen, das mittels Baggern Erdbewegungsarbeiten durchführte. Er erklärte im beschwerdegegenständlichen Jahr (Einkommensteuer 2009) aus seinem Einzelunternehmen G Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die zunächst erklärungsgemäß veranlagt wurden (Bescheid vom ).
Dieses Unternehmen wurde zum Stichtag gem Art IV UmgrStG als Sacheinlage in die mit T neu gegründete G KG (Geschäftszweig: Baggerbetrieb; Komplementär: Beschwerdeführer; Kommanditist: T mit einer Bareinlage und Haftsumme von 1.000 Euro) übertragen (Der Zusammenschluss ist in den KG-Vertrag eingearbeitet, dieser ist in der BFG-Entscheidung fast vollständig abgedruckt).
Dieser Zusammenschluss erfolgte gem KG-Vertrag durch Übertragung des Erdbewegungsunternehmens von Herrn G, und zwar samt allen Aktiven und Passiven (wie sich diese aus der Zusammenschlussbilanz zum ergeben) zum Stichtag dieser Bilanz zu Buchwerten ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschafterrechten auf die zur Fortführung dieses Betriebs neu gegründeten G KG m...