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BFGjournal 7-8, August 2016, Seite 270

Grundsteuerbefreiung und die Unterscheidung zwischen Wohnung und Wohnräumen

Angela Stöger-Frank

Die Sachverhalte der beiden vorliegenden Erkenntnisse unterscheiden sich. Die Entscheidungen haben jedoch eine gleiche Begründung, die einmal zur Stattgabe und einmal zur Abweisung führt.


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RV/5100524/2012, Revision zugelassen; , RV/5100287/2013, Revision beim VwGH eingebracht
§ 21 Abs 3 BewG 1955; §§ 2 Z 3 lit b, 3 Abs 1 Z 3 lit a GrStG 1955

Dr. Angela Stöger-Frank, Leitung BFG-Evidenzbüro
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