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BFGjournal 7-8, August 2016, Seite 270
Grundsteuerbefreiung und die Unterscheidung zwischen Wohnung und Wohnräumen
Die Sachverhalte der beiden vorliegenden Erkenntnisse unterscheiden sich. Die Entscheidungen haben jedoch eine gleiche Begründung, die einmal zur Stattgabe und einmal zur Abweisung führt.
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RV/5100524/2012, Revision zugelassen; , RV/5100287/2013, Revision beim VwGH eingebracht | § 21 Abs 3 BewG 1955; §§ 2 Z 3 lit b, 3 Abs 1 Z 3 lit a GrStG 1955 |