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TPI 4, August 2024, Seite 124

Finanztransaktionen endlich leicht gemacht?

Von versäumter Präzisierung, Widersprüchen und erweiterten Dokumentationsanforderungen

Marc Birmans Oliver und Danny Klöser

Mit den Regelungen des Wachstumschancengesetzes zu Finanztransaktionen hat der deutsche Gesetzgeber die Hürden für eine Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen für grenzüberschreitende Transaktionen maßgeblich erhöht. Ein Gleichlauf mit den seit 2020 aufgestellten Prinzipien des Kapitels X der OCED-VPL ist allerdings leider misslungen. Es stellen sich diverse Fragen hinsichtlich des zeitlichen Anwendungsbereiches und der Auslegung der neuen Rechtslage. Für den Steuerpflichtigen indes bedeuten § 1 Abs 3d und 3e dAStG insbesondere die Durchführung umfangreicherer Verrechnungspreisanalysen sowie eine Verschärfung der Compliance-Pflichten.

1. Überblick

Am wurde das Wachstumschancengesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. In diesem Zuge wurde § 1 des deutschen Außensteuergesetzes (im Folgenden: dAStG) um die Absätze 3d und 3e erweitert. Das dAStG sieht nun erstmals spezielle gesetzliche Regeln für Einkommenskorrekturen bei konzerninternen Finanzierungsbeziehungen vor. Bislang konnten sich Steuerpflichtige an Kapitel X OECD-VPL, den Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise 2023 und diverser BFH-Rechtsprechung zur Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes iZm konzerninternen Finanztransaktionen...

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