Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer-Update Juli und August 2024: Aktuelles auf einen Blick
Gesetzgebung – Rechtsprechung
„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.
1. Abgabenänderungsgesetz 2024
Mit BGBl I 2024/113 wurde das AbgÄG 2024 kundgemacht. Auch das UStG hat einige Änderungen erfahren. Die Wichtigsten davon – kurz zusammengefasst – sind:
§ 3a Abs 13 UStG – künstlerische, unterrichtende, sportliche, unterhaltende usw B2C-Leistungen am Empfängerort: Die bisher von der Regelung erfassten elektronischen usw Leistungen finden sich nunmehr in der lit a des Abs 13. Neu ist (§ 3a Abs 13 lit b UStG), dass die in § 3a Abs 11 lit a UStG genannten sonstigen Leistungen (künstlerische, unterrichtende, sportliche, unterhaltende usw), wenn sie per Streaming übertragen oder auf andere Weise virtuell verfügbar gemacht werden, B2C ebenfalls als am Empfängerort erbracht gelten. Die Regelung tritt am in Kraft und setzt die Richtlinie (EU) 2022/542 um. Umfasst sein sollen nach den Erläuterungen insbesondere Streaming-Leistungen, die nicht bereits unter § 3a Abs 13 Satz 1 UStG fallen (zB interaktive Online-Sprachkurse).
Die von der neuen lit b erfassten Leistungen werden nicht in die Umsatzgrenze (10.000 Euro) für Kleinstunternehmer einbezogen (Art 3a Abs 5 UStG).
§ 6 Abs 5a UStG – echte Steuerbefreiung für bes...