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Grunderwerbsteuer bei Anwachsung durch Umgründung
Fällt begünstigte Grunderwerbsteuer an?
Werden alle Anteile an einer Personengesellschaft in einer Hand vereint, erlischt die Gesellschaft, und das Vermögen geht auf den letzten Gesellschafter über. Damit kommt es auch zum Anfall von Grunderwerbsteuer auf übertragene Immobilien. Interessierend sind die Bemessungsgrundlage und der Steuersatz.
1. Ausgangsbeispiele
Die A-GmbH und die B-GmbH sind zu 90 % bzw 10 % an der österreichischen Personengesellschaft AB-PG beteiligt. Diese hat ein österreichisches Grundstück. Die Anteile an der AB-PG seien als Mitunternehmeranteile zu qualifizieren.
Die A-GmbH kauft von der B-GmbH den Anteil von 10 % an der AB-PG.
Die B-GmbH bringt den Anteil von 10 % nach Art III UmgrStG in die A-GmbH ein.
Die B-GmbH bringt einen Betrieb nach Art III UmgrStG in die A-GmbH ein, zu dem der Anteil an der AB-PG gehört.
Die B-GmbH spaltet den Anteil von 10 % nach Art VI UmgrStG in die A-GmbH ab.
Die B-GmbH spaltet einen Betrieb nach Art VI UmgrStG in die A-GmbH ab, zu dem der Anteil an der AB-PG gehört.
Die B-GmbH wird in die A-GmbH verschmolzen.
2. Rechtsgrundlagen
Nach Pinetz/Schragl/Siller/Stefaner geht bei rechtsfähigen Personengesellschaften bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters die OG bzw KG gemäß § 142 UGB ohne Liquidation unter. Das G...