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Exekution: Zusammenrechnung von In- und Auslandsbezügen
Ordnet ein Gericht die Zusammenrechnung von Leistungen mehrerer bezugsauszahlender Stellen im In- und Ausland an, stellt sich die Frage, welches nationale Recht für die Auslandsbezüge gilt. Mit der Feststellung, dass für die Zusammenrechnung grundsätzlich österreichisches Recht anzuwenden ist, ging der OGH von seiner bisher vertretenen Auffassung ab ().
Sachverhalt
Die in Österreich wohnhafte Verpflichtete hatte in Österreich Geldforderungen gegenüber der Stadtgemeinde und der Pensionsversicherungsanstalt. Weiters bestanden Forderungen gegenüber einer Aktiengesellschaft in der Schweiz, der Schweizer Ausgleichskasse und der Witwenpensionsauszahlungsstelle in der Schweiz. Die Witwenpension stellte die höchste Forderung dar. Davon ausgehend bezeichnete das Erstgericht die Witwenpensionsauszahlungsstelle als jene Drittschuldnerin, die die unpfändbaren Grundbeträge, zu deren Deckung die bestehenden Ansprüche ausreichten, zu gewähren habe. Strittig war die Rechtmäßigkeit dieser Zusammenrechnung in Anbetracht der unterschiedlichen Rechtslage bezüglich der Berechnung des Existenzminimums. Die Schweizer Bezüge unterlagen zudem in der Schweiz ebenfalls einer (eigene...