Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überlassung von Dienstnehmern in die Betriebsstätten der ausländischen Konzerngesellschaften
Werden Dienstnehmer einer inländischen Betriebsstätte an ein ausländisches Konzernunternehmen überlassen und sind in dessen (ausländischer) Betriebsstätte tätig, erfolgt eine Zurechnung dieser (ausländischen) Betriebsstätte an den Überlasser, weshalb mangels Inlandsbezugs die Voraussetzungen einer Kommunalsteuerpflicht gemäß § 1 KommStG nicht erfüllt sind ().
Sachverhalt
Strittig war im gegenständlichen Fall eine Nachforderung an Kommunalsteuer, die nach Ansicht der bescheiderlassenden Behörde im Wesentlichen damit begründet wurde, dass die Bezüge von Dienstnehmern, die in aufrechter arbeitsvertraglicher Bindung zur beschwerdeführenden Partei standen, trotz des Umstandes, dass sie mehrjährig jeweils an ausländische Konzernunternehmen ausschließlich für deren geschäftseigene Zwecke – bei vollständiger Einstellung jeglicher Leistung für den arbeitsrechtlichen Dienstgeber in Österreich – überlassen worden sind, der Kommunalsteuer in Österreich unterlagen.
S. 16Erkenntnis des VwGH
Der VwGH führte in seinem Erkenntnis dazu aus, dass nach § 1 KommStG die Arbeitslöhne der Kommunalsteuer unterliegen, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland (Bundesgebiet) gele...