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Abgrenzung zwischen Darlehen und verdeckter Ausschüttung
Entscheidung: , Revision nicht zugelassen.
Norm: § 8 Abs 2 KStG.
(B. R.) - In Bezug auf Darlehensbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter sind nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des VwGH weder das Fehlen einer Urkunde über ein Geschäft mit dem Alleingesellschafter (§ 18 Abs 5 GmbHG) noch fehlende Gesellschafterbeschlüsse (§ 34 GmbHG) der abgabenrechtlichen Anerkennung abträglich (§ 23 Abs 3 BAO). Die Angehörigenjudikatur mit ihren Publizitäts- und Bestimmtheitskriterien kommt dann zum Tragen, wenn berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen ().
Es ist zu prüfen, ob aus den Umständen zu schließen ist, dass die Erfassung auf dem Verrechnungskonto nach Ansicht der Gesellschaft einer tatsächlich aufrechten Verbindlichkeit des Gesellschafters entspricht (). Es kommt auf die Verhältnisse im Streitzeitraum an. Später zustande gekommene Verträge oder Rückzahlungen ändern an einer einmal erfolgten Ausschüttung nichts mehr ().