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BFGjournal 6, Juni 2016, Seite 229

Abgrenzung zwischen Darlehen und verdeckter Ausschüttung

Entscheidung: RV/7100618/2014, Revision nicht zugelassen.

Norm: § 8 Abs 2 KStG.

(B. R.) – In Bezug auf Darlehensbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter sind nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des VwGH weder das Fehlen einer Urkunde über ein Geschäft mit dem Alleingesellschafter (§ 18 Abs 5 GmbHG) noch fehlende Gesellschafterbeschlüsse (§ 34 GmbHG) der abgabenrechtlichen Anerkennung abträglich (§ 23 Abs 3 BAO). Die Angehörigenjudikatur mit ihren Publizitäts- und Bestimmtheitskriterien kommt dann zum Tragen, wenn berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen ( 2011/15/0003).

Es ist zu prüfen, ob aus den Umständen zu schließen ist, dass die Erfassung auf dem Verrechnungskonto nach Ansicht der Gesellschaft einer tatsächlich aufrechten Verbindlichkeit des Gesellschafters entspricht ( 2012/15/0177). Es kommt auf die Verhältnisse im Streitzeitraum an. Später zustande gekommene Verträge oder Rückzahlungen ändern an einer einmal erfolgten Ausschüttung nichts mehr ( 2011/13/0115).

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