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BFGjournal 6, Juni 2016, Seite 229

Charakter von Genussrechten – Obligationen- oder aktienähnlich

Entscheidung: BFG 31 .5. 2016, RV/2100535/2013, Revision nicht zugelassen.

Normen: § 27 Abs 1 EStG; § 8 Abs 3 Z 1 KStG.

(B. R.) – Vermittelt ein Genussrecht weder ein Recht auf die Beteiligung am Totalgewinn noch am Liquidationsgewinn der das Genussrecht emittierenden Gesellschaft, sind die dem Genussrechtsinhaber zustehenden Gestaltungs- und Kontrollrechte minimal, und liegt die faktische Laufzeit des Genussrechtsverhältnisses unter zwei Jahren, dann überwiegen nach Qualität und Quantität klar die Kriterien, die für die Obligationenähnlichkeit des Genussrechts sprechen.

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