Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Charakter von Genussrechten – Obligationen- oder aktienähnlich
Entscheidung: BFG 31 .5. 2016, RV/2100535/2013, Revision nicht zugelassen.
Normen: § 27 Abs 1 EStG; § 8 Abs 3 Z 1 KStG.
(B. R.) – Vermittelt ein Genussrecht weder ein Recht auf die Beteiligung am Totalgewinn noch am Liquidationsgewinn der das Genussrecht emittierenden Gesellschaft, sind die dem Genussrechtsinhaber zustehenden Gestaltungs- und Kontrollrechte minimal, und liegt die faktische Laufzeit des Genussrechtsverhältnisses unter zwei Jahren, dann überwiegen nach Qualität und Quantität klar die Kriterien, die für die Obligationenähnlichkeit des Genussrechts sprechen.