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BFGjournal 6, Juni 2016, Seite 224

Abweichende Bilanzstichtage in der Unternehmensgruppe

Lukas Mechtler und Erik Pinetz

Weichen die Bilanzstichtage der Mitglieder einer Unternehmensgruppe voneinander ab, kann es zu einer zeitlich deutlich verschobenen steuerlichen Erfassung der Ergebnisse einzelner Gruppenmitglieder auf der Ebene des Gruppenträgers kommen. Dabei stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die zwischenzeitliche Auflösung der Unternehmensgruppe auf die Zurechnung der Ergebnisse der einzelnen Gruppenmitglieder hat.


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RV/7100510/2011, Revision zugelassen

1. Der Fall

Der Entscheidung des BFG lag zusammengefasst folgender Sachverhalt zugrunde: Die beschwerdeführende GM1-GmbH war gem Gruppenfeststellungbescheid des Finanzamtes Linz vom ab der Veranlagung 2005 Gruppenmitglied einer Unternehmensgruppe gem § 9 KStG mit der GT-alt als Gruppenträgerin und den weiteren Gruppenmitgliedern GM3-GmbH und GM2-GmbH. Konkret war die Gruppenträgerin GT-alt (Bilanzstichtag 31. 12.) zu 100 % an der GM3-GmbH (Bilanzstichtag 30. 9.) beteiligt. Diese hielt wiederum 100 % der Anteile an der beschwerdeführenden GM1-GmbH und der GM2-GmbH (beide Bilanzstichtag 31. 12.).

Mit Schreiben vom zeigte die Beschwerdeführerin gem § 9 Abs 8 TS 5 KStG an, dass sie gemeinsam mit den weiteren Gruppengesellschaften der alten...

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