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BFGjournal 5, Mai 2016, Seite 196

Die Selbstberechnung der GrESt und die Anmeldung der selbst berechneten Erwerbsvorgänge kommen einer Anzeige des Erwerbsvorganges mit einer Abgabenerklärung im Ergebnis gleich


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Die Selbstberechnung der GrESt und die Anmeldung der selbst berechneten Erwerbsvorgänge kommen einer Anzeige des Erwerbsvorganges mit einer Abgabenerklärung im Ergebnis gleich
RV/3100091/2015, Revision zugelassen

1. Der Fall

Anlässlich einer am durchgeführten Zwangsversteigerung wurde A als Meistbietendem ein Grundstück um das Meistbot von 223.000 Euro vorbehaltlich der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung zugeschlagen. Mit Erinnerungsschreiben vom wurde A unter Androhung einer Zwangsstrafe von 250 Euro aufgefordert, für diesen Erwerbsvorgang die Abgabenerklärung über FinanzOnline bis zum nachzuholen. Mit Bescheid vom , zugestellt am , wurde die Zwangsstrafe festgesetzt.

In der Beschwerde wurde vorgebracht, dass durch den Rechtsanwalt am die Selbstberechnung und Anmeldung des Erwerbsvorganges erfolgt und die GrESt entrichtet worden sei. Verzögerungen haben sich ergeben, da A türkischer Abstammung sei, teilweise nicht verständliches Deutsch spreche und in völliger Unkenntnis und Unwissenheit der rechtlichen und steuerlichen Vorgänge im Zusammenhang mit seinem Grundstückserwerb dem Rechtsanwalt unvollständige Unterlagen geliefert habe, weshalb dieser gezwungen ...

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