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BFGjournal 5, Mai 2016, Seite 182

Grundsteuerbefreiung für Wohnräume

Entscheidung: RV/5100524/2012, Revision zugelassen.

Norm: § 3 Abs 1 Z 3 lit a GrStG.

Unter bestimmten Bedingungen können Wohnungen, die die Führung eines Haushalts zulassen, als Wohnräume iSd § 3 Abs 1 Z 3 lit a GrStG angesehen werden. Voraussetzungen dafür sind: 1. Ein unmittelbarer bestehender Zusammenhang zwischen den Wohnungen und dem begünstigten Zweck, für den die Grundsteuerbefreiung gewährt wird. 2. Die Wohnungen dürfen nicht die ständige private Wohnung der dort untergebrachten Personen darstellen. 3. Anzahl, Größe und Ausstattung der Wohnungen müssen im Verhältnis zum begünstigten Zweck stehen, für den die Grundsteuerbefreiung gewährt wird.

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