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BFGjournal 5, Mai 2016, Seite 167

Amtsrevision: Mehrsteuern aus GPLA-Prüfung als Grund für Bilanzberichtigung

Angela Stöger-Frank

Stellt die Berücksichtigung der Mehrsteuern aus einer GPLA-Prüfung einen Grund für eine Bilanzberichtigung dar?


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, Revision nicht zugelassen, Amtsrevision eingebracht

Der Fall: Im Jahr 2015 fand bei der beschwerdeführenden Kapitalgesellschaft eine gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben über die Jahre 2010 bis 2014 statt. Dabei wurden Feststellungen betreffend die Dienstgeberbeitrags- und Dienstgeberzuschlagspflicht von Geschäftsführerbezügen für die Jahre 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 getroffen. In diesem Jahr fand bei der Beschwerdeführerin auch eine Betriebsprüfung statt. Aufgrund der Feststellungen bei der Betriebsprüfung kam es für die geprüften Jahre (2010/2011 bis 2012/2013) aus anderen Gründen zu einer Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Körperschaftsteuer. Eine Berücksichtigung der bereits rechtskräftigen Mehrsteuern aus der GPLA-Prüfung in den darauf ergangenen Körperschaftsteuerbescheiden erfolgte nicht. In der Beschwerde beantragte die beschwerdeführende Kapitalgesellschaft die Berücksichtigung der Nachforderungen aufgrund der GPLA-Prüfung in den jeweiligen Wirtschaftsjahren. Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung gab d...

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