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BFGjournal 4, April 2016, Seite 157

Berechnung der Dienstbarkeitsgebühr für ein teilweise entgeltlich eingeräumtes Fruchtgenussrecht


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Berechnung der Dienstbarkeitsgebühr für ein teilweise entgeltlich eingeräumtes Fruchtgenussrecht
RV/7100189/2010, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

In einem Schenkungsvertrag wurde festgehalten, dass eine Frau eine Eigentumswohnung (Grundstücksanteile) erworben hat. Um ihr den Kauf iHv 470.000 Euro zu finanzieren, beabsichtigten ihre Eltern, ihr den Betrag zu schenken. Die Frau räumte ihren Eltern S. 158 an den mithilfe der Schenkung erworbenen Grundstücksanteilen das lebenslängliche Fruchtgenussrecht gem § 509 ABGB ein. Das Finanzamt setzte die Dienstbarkeitsgebühr gemäß § 33 TP 9 GebG von 470.000 Euro x 2 % fest. Im Rechtsmittel wurde eingewendet, dass die 470.000 Euro nicht für die Einräumung des Fruchtgenussrechts geschenkt worden seien, sondern im Gegenteil, die Bestimmung über das Fruchtgenussrecht sei auf Anraten des Vertreters des Rechtsmittelwerbers lediglich deshalb in den Vertrag aufgenommen worden, um im Fall der Verehelichung der Tochter die Rechte der Tochter an der Wohnung gegenüber einem Ehemann bei einer allfälligen Scheidung und des damit verbundenen Aufteilungsverfahrens gem § 81 EheG bestmöglich zu sichern. Von den Geschenkgebern sei nie beabsichtigt gewesen, das Fruchtgenussrecht t...

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