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BFGjournal 4, April 2016, Seite 157

Herabsetzung der Miete bis zur Herstellung des baugesetzlichen Zustands gebührenrechtlich unbeachtlich; Pflicht zur Selbstberechnung nicht nur im GebG


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Herabsetzung der Miete bis zur Herstellung des baugesetzlichen Zustands gebührenrechtlich unbeachtlich; Pflicht zur Selbstberechnung nicht nur im GebG
RV/7100231/2015, Revision nicht zugelassen
§§ 26, 33 TP 5 GebG

1. Der Fall

Ein Bestandvertrag über diverse Objekte eines Hauses zu Geschäftszwecken, insb der Privatzimmervermietung und Untervermietung, wurde auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die pauschalierte monatliche Bruttomiete wurde aufgeschlüsselt auf die einzelnen Objekte mit insgesamt 15.586,05 Euro angeführt. Da die Bestandobjekte teilweise mangelhaft bis unbrauchbar waren, wurde vereinbart, dass bis zur Herstellung des baugesetzmäßigen Zustands ein geringerer Zins zu zahlen ist. Das Finanzamt setzte im Hinblick auf § 26 GebG die Bestandvertragsgebühr von der monatlichen Bruttomiete 15.586,05 Euro x 36 Monate (unbestimmte Dauer) fest und adressierte den Bescheid wegen dessen Selbstberechnungsverpflichtung an den Bestandgeber. In der Beschwerde wurde vorgebracht, dass sich aufgrund signifikanter Unbenutzbarkeit diverser Mietobjekte ein Monatszins von 5.687,90 Euro ergäbe, von dem die Gebühr zu berechnen sei. Die Pflicht zur Selbstberechnung sei zudem verfassungswidrig.

2. Die E...

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