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BFGjournal 4, April 2016, Seite 152

Unzuständigkeit des BFG bei Zurückziehung eines Antrages auf Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung?

Ingrid Gumprecht

Wird in einer Bescheidbeschwerde das Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung beantragt und die Beschwerde binnen drei Monaten ab ihrem Einlangen dem Verwaltungsgericht vorgelegt, ist das Verwaltungsgericht zuständig. Fraglich ist, ob eine Zurückziehung des Antrages auf Unterbleiben der Beschwerdevorentscheidung möglich ist und ob danach das Verwaltungsgericht zuständig bleibt.


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RV/6100651/2015, Revision zugelassen

1. Der Fall

1.1. Antrag des Abgabepflichtigen

Gegen den Bescheid der Abgabenbehörde vom brachte der Abgabepflichtige am eine Beschwerde ein. Darin stellte er den Antrag, dass eine Beschwerdevorentscheidung unterbleiben und die Beschwerde unmittelbar dem BFG zur Entscheidung vorgelegt werden solle. Diesen Antrag zog der Abgabepflichtige mit Schreiben vom zurück.

1.2. Die Frage

Einerseits stellt sich die Frage, ob es sich bei dem Antrag auf Unterbleiben der Beschwerdevorentscheidung um einen rückziehbaren Antrag handelt. Andererseits stellt sich die Frage der Zuständigkeit: Bleibt die Abgabenbehörde zuständig oder geht die Zuständigkeit auf das BFG über?

2. Die Entscheidung

2.1. Rechtslage

Gemäß § 300 Abs 1 Satz 1 BAO können Abgabenbehörden ab Stellung des Vorlageantrages beim Ve...

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