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Sachbezugsbewertung bei von einem Kfz-Händler an seine Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassenen Vorführkraftfahrzeugen
Werden Neufahrzeuge, die vom Händler für Vorführzwecke angeschafft werden, den Arbeitnehmern zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt, ist in Anwendung der Bestimmung des § 4 Abs 1 der Sachbezugswerteverordnung ein Sachbezug von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe) anzusetzen.
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RV/7103143/2014, Revision zugelassen, Amtsrevision eingebracht |
1. Der Fall
Eine im Kfz-Handel tätige Gesellschaft mit beschränkter Haftung erwirbt Kraftfahrzeuge vom Hersteller bzw Generalimporteur, um sie potenziellen Käufern zum Besichtigen, Probefahren etc zur Verfügung stellen zu können. Es handelt sich dabei um Neufahrzeuge, die (mit bestimmten Einschränkungen) auch den Arbeitnehmern zur Privatnutzung überlassen werden.
Das Finanzamt ermittelte die Bemessungsgrundlagen für den Sachbezug jedes einzelnen Dienstnehmers im Zuge einer GPLA neu, indem sie die Anschaffungskosten inkl Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer unter Hinweis auf § 4 Abs 6 der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) um 20 % erhöhte.
2. Die Entscheidung
Das BFG beschäftigte sich in seinem Erkenntnis mit der Entstehungsgeschichte des § 4 Abs 6 Sachbezugswerteverordnung. Der historische Verordnungsgeber habe die Bestimmung de...