Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 3, März 2016, Seite 115

Doppelte Verbrauchsbesteuerung ist nicht immer unionsrechtswidrig und ermessensgerecht

Wilhelm Pistotnig

Dass Verbrauchsteuern in zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Beschränkung des freien Warenverkehrs entstehen können, ist nicht immer unionsrechtswidrig und ermessensgerecht. Die maßgebenden Kriterien für die Übung von Ermessen ergeben sich primär aus der Ermessen einräumenden Bestimmung. Die Übung von Ermessen hat sich vor allem am Zweck der Norm, an den Intentionen des Gesetzgebers zu orientieren. Es ist primär der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei der Ermessensübung zu berücksichtigen. Die Verhinderung von Missbräuchen und Steuerhinterziehung ist ein vom Unionsgebesetzgeber verfolgtes Ziel. Dient der Inhalt einer gesetzlichen Bestimmung der Hintanhaltung von Missbrauchsfällen und wurde dies in den ErlRV intendiert, ist die Ermessensübung geradezu vorgeprägt.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
RV/7200152/2014, RV/7200187/2015, Revision zugelassen

1. Die Fälle

1.1. Vorbemerkungen

Die Beschwerdeführerin ist Steuerlagerinhaberin. Ihr wurde vom zuständigen Zollamt der Betrieb eines Steuerlagers bewilligt. Die Beschwerdeführerin nimmt Steueraussetzungsverfahren in Anspruch. Sind nun aber die Abnehmer der verhandelten Erzeugnisse nicht berechtigt, an einem Steueraussetzungsverfahre...

Daten werden geladen...